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Neubogen aus dem Fachgebiet Transfusionsmedizin


17.10.2023 | Aufklärungsbogen


Die „Nachträgliche Sicherungsaufklärung nach Bluttransfusion (B 7)“ wird nun als gesonderter Bogen angeboten.

Der Bogen ist dann erforderlich, wenn vor der Transfusion nicht explizit über die Transfusion aufgeklärt wurde. Bisher war die nachträgliche Sicherungsaufklärung nach Bluttransfusion in den beiden Transfusionsbögen BT2.1 und BT2.2 enthalten. Da für die nachträgliche Sicherungsaufklärung laut der Hämotherapie-Richtlinie der Patient nur über die „stattgefundene Anwendung von Blutprodukten und insbesondere die Infektionsrisiken, ggf. Immunisierungsrisken, aufzuklären“ ist, beschränkt sich der neue Bogen B 7 auf diese beiden Aspekte.