Der Aufklärungsbogen „Behandlung mit nichtionisierender Strahlung“ (PlOp 31) befasst sich mit den therapeutischen und rechtlichen Aspekten der sog. „Energy Based Devices“, den Energieapplikatoren, die zur Behandlung der Haut des Menschen verschiedenste Strahlungsarten, wie Laserstrahlung, Intensivlicht, Mikrowellenstrahlung, Plasma, aber auch Ultraschall nutzen.
Die Rechtsgrundlage zur gewerblichen Nutzung dieser Technologien ist durch die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, der sogenannten NiSV, gegeben, die bereits seit dem 31.12.2020 Gültigkeit hat.
Bestimmte Anwendungen dürfen nur noch von approbierten Ärzt*innen mit entsprechender Fort- und Weiterbildung ausgeführt werden (Arztvorbehalt). Auch für Energieanwendungen, die nicht unter Arztvorbehalt stehen, fordert die NiSV einen entsprechenden Fachkundenachweis; dieser wird ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend.