„Acht Minuten pro Patient*in“: Eine Aussage wie diese macht deutlich, welche Herausforderungen an unser Gesundheitssystem gestellt werden. Die wichtigsten Aspekte der Patientenaufklärung, sowie Urteile und Empfehlungen der aktuellen Rechtssprechung finden Sie hier.
Sie sprechen kein Arabisch, können Ihren Patient*innen den geplanten Eingriff weder auf Rumänisch, Dänisch oder Italienisch erklären? Kein Problem! Die fremdsprachigen Aufklärungsbögen unterstützen Sie und Ihre Dolmetscher*innen bei der Aufklärung. Sie finden die verfügbaren Fremdsprachen jeweils beim Aufklärungsbogen.
Es gibt den Aufklärungsbogen nicht in der benötigten Sprache? Die Übersetzung der Aufklärungsbögen ist in bis zu 16 Sprachen möglich: Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch.
Sie sind an neuen Aufklärungsbögen aus Ihrem Fachgebiet interessiert? Wir informieren Sie hier regelmäßig über neue Aufklärungsbögen.
Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Jurist*innen können Sie sich auf die Qualität und Aktualität unserer Aufklärungsbögen auch in rechtlicher Hinsicht verlassen. In Zusammenarbeit mit unseren juristischen Berater*innen prüfen wir Urteile und Empfehlungen der aktuellen Rechtsprechung und versorgen Sie auch im medizinisch-juristischen Newsletter mit Informationen, Tipps und Handlungsempfehlungen.
Unser Bereich Editorial Services steuert die Aktualisierung und Veröffentlichung neuer Aufklärungsinhalte. Texte und Grafiken werden patientenfreundlich aufbereitet. In Zusammenarbeit mit über 400 medizinischen Autor*innen, Fachgebietsherausgeber*innen und Jurist*innen werden die Aufklärungsinhalte aufgrund neuer Verfahren, Risiken und/oder Gesetze aktualisiert. 2021 wurden 32 neue Aufklärungsbögen veröffentlicht und 318 Aufklärungsbögen aktualisiert. Sie haben inhaltliche Fragen zu einem Aufklärungsbogen?
Um doppelte Inhalte künftig zu vermeiden, verschlanken wir das Angebot. Hier geht`s zur Übersicht.
Was muss ich bei der Patientenaufklärung beachten?
Das Patientenrechtegesetz stärkt nach dem Willen des Gesetzgebers unter anderem die Rechte der Patient*innen, schafft Transparenz und verbessert die Patienteninformation. Unterlagen, die Patient*innen im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet hat, sind als Kopie auszuhändigen. Nachträgliche Ergänzungen müssen in jedem Fall erkennbar sein. Sie sollten keinesfalls nur einen Teil des Bogens aushändigen. Sollten Patient*innen auf die Aushändigung der Unterlagen verzichten, sollte dies ebenfalls sorgfältig dokumentiert werden. Mehr Informationen zum Patientenrechtegesetz finden Sie hier.
Wie handhabe ich die Kopie des Aufklärungsbogens?
Sie dürfen einen ausgefüllten und unterschriebenen Aufklärungsbogen kopieren und Ihren Patient*innen übergeben. Dies dient keinem Erwerbszweck. Im Webshop und im Grundmodul der Software E-ConsentPro drucken Sie den Aufklärungsbogen. Die Handhabung der Bogenkopie bleibt gleich. Beim Zusatzmodul E-ConsentPro mobile unterschreiben Ärzt*in und Patient*in auf dem mobilen Endgerät. Für Patient*innen drucken Sie den Aufklärungsbogen unterschrieben aus, Ihr Dokument wird elektronisch archiviert.
Wo finde ich was im Aufklärungsbogen?
Der Informationsteil der Aufklärungsbögen enthält eine umfassende und verständliche Beschreibung des Eingriffs und seiner Notwendigkeit. Patient*innen werden über mögliche Erweiterungen, Risiken und Komplikationen, sowie Verhaltenshinweise vor und nach dem Eingriff informiert.
Im Anamneseteil werden allgemeine Informationen (Alter, Größe, etc.) abgefragt. Zudem werden der Gesundheitszustand, relevante Vorerkrankungen und mögliche Allergien erfasst.
Ärztliche Anmerkungen zum Aufklärungsgespräch werden im Dokumentationsteil festgehalten. Auch die Einwilligungserklärung ist hier eingebunden. Mit der Einwilligung bestätigen Patient*innen, dass ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und er sich auf den Eingriff vorbereitet fühlt.
Was sind die Vorteile beim Einsatz von Aufklärungsbögen mit Durchschreibesatz?
Bei Aufklärungsbögen mit integriertem Durchschreibesatz lässt sich die vorgeschriebene Kopie einfach und ohne technische Hilfsmittel aushändigen.
Gibt es alle Aufklärungsbögen in Print und digital?
Digital steht Ihnen unser gesamtes Sortiment an Aufklärungsbögen, inklusive aller fremdsprachigen Bögen, zur Verfügung. Sie können die Aufklärungsbögen auch als Printbogen bestellen, einige davon sind aber nur als Sonderdruck verfügbar.