Nutzer
Nach dem Patientenrechtegesetz (§630e Abs. 2 Satz 2 BGB) müssen dem Patienten Abschriften von Unterlagen ausgehändigt werden, die der Patient im Rahmen der Aufklärung oder Einwilligung unterschrieben hat.
Wir empfehlen Ihnen, die Aushändigung der Bogenkopie zu dokumentieren, indem Sie dem Patienten den Erhalt der Bogenkopie durch Unterschrift bestätigen lassen (Patientenquittung). So können Sie jederzeit nachweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
"E-ConsentPro" bietet die Möglichkeit, einen entsprechenden Zusatztext mit den Aufklärungsbögen auszudrucken. Der Zusatztext kann an einer der folgenden Stellen platziert sein:
▪am Ende des Einwilligungsteils der Aufklärungsbögen
▪auf einer gesonderten Seite
Der Administrator kann im Mandanten einstellen, ob ein Zusatztext ausgedruckt wird und wenn ja, an welcher Stelle (siehe Mandanten verwalten).
Siehe auch: