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Diese Informationen gelten für E-ConsentPro mobile.
Das Patientenrechtegesetz schreibt vor, dass dem Patienten eine Kopie aller Unterlagen auszuhändigen ist, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet (§630e Abs. 2 BGB).
In der Zugriffsverwaltung des Mandanten (siehe Mandanten verwalten) kann Ihr Administrator konfigurieren, an welcher Stelle des Bogens der Patient den Erhalt der Bogenkopie quittieren kann (Patientenquittung).
Im Bereich Arbeitsliste Patient in "E-ConsentPro" können Sie vorhandene Patientenquittungen von Aufklärungsbögen bzw. Unterlagen anzeigen. Solange die Patientenquittungen nicht archiviert sind, können Sie diese auch stornieren.
So öffnen Sie die Patientenquittung eines Aufklärungsbogens:
1.Markieren Sie die Patientenquittung des Aufklärungsbogens in der Arbeitsliste Patient.
2.Doppelklicken Sie auf die Patientenquittung oder rufen Sie das Kontextmenü Patientenquittung öffnen auf.
Die Patientenquittung des Aufklärungsbogen wird im rechten Fensterbereich geöffnet. Bei Bedarf können Sie die Patientenquittung genauso wie einen Aufklärungsbogen ausdrucken.
So stornieren Sie eine noch nicht archivierte Patientenquittung:
1.Markieren Sie die Patientenquittung des Aufklärungsbogens in der Arbeitsliste Patient.
2.Rufen Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü Patientenquittung abbrechen/stornieren auf.
Die Abfrage Patientenquittung abbrechen/stornieren wird geöffnet.
3.Falls Sie die Patientenquittung wirklich stornieren wollen, klicken Sie auf Ja.
Die Patientenquittung wird storniert und aus der Arbeitsliste Patient entfernt.
Siehe auch: