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Nutzer

Nach dem Patientenrechtegesetz (§630e Abs. 2 Satz 2 BGB) müssen dem Patienten Abschriften der Aufklärungsbögen ausgehändigt werden, die im Rahmen der Aufklärung unterschrieben wurden.

Wir empfehlen Ihnen, die Aushändigung der Bogenkopie zu dokumentieren. So können Sie jederzeit nachweisen, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

"E-ConsentPro" bietet die Möglichkeit, einen entsprechenden Zusatztext mit den Aufklärungsbögen auszudrucken. Der Zusatztext kann an einer der folgenden Stellen platziert sein:

am Ende des Einwilligungsteils der Aufklärungsbögen

auf einer eigenen Seite

Der Administrator kann im Mandanten einstellen, ob ein Zusatztext ausgedruckt wird und wenn ja, an welcher Stelle.

Informationen für den Administrator: Mandanten verwalten

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