Systemweiter Admin
Voraussetzung für die Nutzung der GDT-Schnittstelle
•Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss die GDT-Schnittstellen-Standards 2.1 oder 3.1 unterstützen.
•Der Export von GDT-Dateien muss zwingend mit Satzart 6301 (Stammdatenübertragung) erfolgen, da E-ConsentPro seit V2.6.0 keine andere Satzart mehr unterstützt.
•Eine valide GDT-Datei muss erstellt werden. Bei der Generierung darf z. B. keine ungültige Überschreitung der Zeichenlänge der einzelnen Patientendaten enthalten sein (siehe Inhalt der Importdatei).