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Systemweiter Admin

Voraussetzung für die Nutzung der GDT-Schnittstelle

Das Praxisverwaltungssystem (PVS) muss die GDT-Schnittstellen-Standards 2.1 oder 3.1 unterstützen.

Der Export von GDT-Dateien muss zwingend mit Satzart 6301 (Stammdatenübertragung) erfolgen, da E-ConsentPro seit V2.6.0 keine andere Satzart mehr unterstützt.

Eine valide GDT-Datei muss erstellt werden. Bei der Generierung darf z. B. keine ungültige Überschreitung der Zeichenlänge der einzelnen Patientendaten enthalten sein (siehe Inhalt der Importdatei).

 

Themen:

GDT-Funktionsweise

GDT-Schnittstelle konfigurieren

Programmaufruf

Beispielaufrufe

Inhalt der Importdatei bzw. Rückantwortdatei

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