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Aufruf des Schnittstellenadapters
Der Aufruf des Schnittstellenadapters erfolgt über die Kommandozeile.
Voraussetzung für den Aufruf ist:
•Das E-ConsentPro-Grundmodul ist installiert
•Die gewünschte Schnittstelle in E-ConsentPro ist aktiviert.
Hinweis Der Ablageort der Importdatei muss für E-ConsentPro und Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) zugreifbar sein. Eine entsprechende Nutzerstruktur muss im Netzwerk eingerichtet sein. |
Parallele Aufklärungsvorgänge
Wir empfehlen, immer einen Aufklärungsvorgang in E-ConsentPro abzuschließen, bevor Sie einen neuen Vorgang aus der Patientenakte anstoßen:
•E-ConsentPro
Der Vorgang wird durch den Druck des Aufklärungsbogens abgeschlossen.
•E-ConsentPro mobile
Der Vorgang wird durch die Zuweisung des Aufklärungsbogens abgeschlossen. Die restlichen Schritte finden in den beiden Apps "Anamnese mobil" und "Aufklärung mobil" statt.
Sichtbarkeit von Patientendaten
Das Fenster Patient enthält alle Patientendaten, die über die Schnittstelle übergeben wurden. Die Patientendaten werden in E-ConsentPro nur angezeigt. Die Daten können in E-ConsentPro weder geändert, noch ergänzt oder gelöscht werden. Damit ist sichergestellt, dass die Patientendaten aus Ihrer Akte nicht nach der Übergabe an E-ConsentPro manipuliert werden können.
Um Änderungen vorzunehmen, müssen diese in Ihrer Patientenveraltungssoftware eingegeben und dann mit einem erneuten Aufruf an E-ConsentPro übermittelt werden. Ein Teil der Patientendaten wird zusätzlich im Bogenbereich des Anwendungsfensters angezeigt.
Je nach Bogensystem enthält ein Ausdruck standardmäßig folgende Patienteninfos:
•Anschrift und Geburtsdatum auf der ersten Seite des Info-Teils
•Anschrift und Geburtsdatum auf der ersten Seite des Anamnese-Teils
•Name und Geburtsdatum in der Fußzeile, oder am linken oder rechten Bogenrand
Falls Sie weitere Daten, wie z. B. die Patienten-ID ausgeben möchten, müssen Sie den Ausdruck entsprechend anpassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Hilfeseite "Anpassen der Aufklärungsbögen".
Mobiler Workflow: Zuweisung von Aufklärungsbögen
Damit eine Zuweisung erfolgen kann, müssen folgende Patientendaten an E-ConsentPro übergeben werden:
•Patienten-ID (Pflichtfeld)
•Vorname (Pflichtfeld)
•Name (Pflichtfeld)
•Geburtsdatum (Pflichtfeld)
Die Übergabe weiterer Patientendaten ist optional.
Hinweis Beim Einsatz von E-ConsentPro mobile in Verbindung mit dateibasierten Schnittstellen empfehlen wir, dass unmittelbar nach Übergabe der Patientendaten der entsprechende Aufklärungsbogen zugewiesen wird. Für jeden Aufklärungsvorgang wird ein neues Browser-Fenster oder ein neuer Tab im Standard-Browser geöffnet. Erfolgt innerhalb von 30 Minuten keine Zuweisung, werden die übergebenen Patientendaten gelöscht (Session-Timeout). Um den Aufklärungsvorgang nach dem Session-Timeout nochmals starten zu können, muss der Nutzer die Patientendaten nochmals aus dem Quellsystem übergeben. |
Pro Aufklärungsvorgang werden bis zu sechs Dokumente erzeugt:
Dokument |
Beispiel |
Elektronisch unterschriebener Aufklärungsbogen |
123456D78_Erika-Musterfrau-1960.pdf |
Patientenquittung (optional) |
123456D78_Erika-Musterfrau-1960_patientcopyreceived.pdf |
Elektronisches Protokoll (optional) |
123456D78_Erika-Musterfrau-1960_protocol.pdf |
Bis zu drei elektronisch unterschriebene Ergänzungen (optional) |
123456D78_Erika-Musterfrau-1960_amendment01.pdf 123456D78_Erika-Musterfrau-1960_amendment02.pdf 123456D78_Erika-Musterfrau-1960_amendment03.pdf |
Die ersten drei Dokumente (unterschriebener Aufklärungsbogen, Patientenquittung, elektronisches Protokoll) werden in der Regel kurz nacheinander erzeugt. Ergänzungen werden hingegen mit zeitlichem Abstand erzeugt und nur, wenn nachträglich Informationen dokumentiert werden.