Please enable JavaScript to view this site.


Admin

Funktionsweise der GDT- und VDDS-Schnittstellen in Kombination mit E-ConsentPro

Funktionsweise der dateibasierten Schnittstellen

Der Datenaustausch findet über Dateien statt:

1.Wenn Ihre Praxisverwaltungssoftware eine der beiden Schnittstellen unterstützt, kann diese eine Übergabedatei mit Patientendaten erzeugen und im Dateisystem ablegen.

2.Der E-ConsentPro-Schnittstellenadapter liest diese Übergabedatei und wandelt die enthaltenen Daten in einen URL-Aufruf um. Dadurch öffnet sich E-ConsentPro in Ihrem Standard-Browser und der Bereich Patient wird automatisch mit Vor-/Nachname/Geburtsdatum etc. gefüllt.

3.Anschließend kann der Nutzer einen Aufklärungsbogen in E-ConsentPro auswählen, den individualisierten Aufklärungsbogen ausdrucken oder für die weitere Verarbeitung im digitalen Workflow zuweisen.

4.Nach Abschluss des Aufklärungsvorgangs kann E-ConsentPro folgende Informationen bereitstellen, abhängig von der Variante (E-ConsentPro oder E-ConsentPro mobile) und der Schnittstelle für die Rückführung in die Patientenakte:

Informationsart

Erläuterung

papierbasiert (E-ConsentPro) mit GDT

E-ConsentPro kann eine Rückantwortdatei (GDT) mit Kürzel und Name des gedruckten Aufklärungsbogens sowie Datum und Uhrzeit des Ausdrucks generieren. Diese Informationen können dann in der Patientenakte angezeigt werden.

papierbasiert (E-ConsentPro) mit VDDS

Es werden keine Informationen zum Bogendruck zurückgegeben.

digital (mobiler Workflow)

E-ConsentPro erzeugt bis zu 6 Dokumente (siehe PDF/A-Dokumente), die als PDF/A-Dateien im Export-Verzeichnis von E-ConsentPro abgelegt werden. Zur einfachen Identifizierung kann der PDF/A-Name mit Variablen zusammengesetzt werden, z. B. die Patienten-ID, Vorname, Nachname, usw.

Sie sollten selbst in E-ConsentPro festlegen, welche Parameter für die Dateinamen der PDF/A-Dokumente genutzt werden, um diese eindeutig der korrekten Patientenakte zuordnen zu können.

 

Zur Rückführung der Dokumente in die Patientenakte gibt es folgende Möglichkeiten:

Automatische Rückführung (empfohlen)

Hierfür benötigen Sie zusätzlich zu E-ConsentPro ein digitales Archivierungssystem wie z. B. mediDok oder STARC easySTORE. Die Rückführung wird durch das Archivsystem gesteuert. Dieses überwacht das Verzeichnis, in dem E-ConsentPro die Dokumente ablegt. Anhand der Dateinamen identifiziert das Archivsystem den korrekten Ablageort im Archiv. Die Art der Anbindung sowie die Einrichtung klären Sie bitte mit Ihrem EDV- oder Softwarebetreuer.

Achtung

Um im Zweifelsfall ein fehlerhaft importiertes Dokument wiederherstellen zu können, sollten Sie die Dokumente im Ablageverzeichnis zusätzlich sichern!

Manuelle Rückführung

Falls über das Praxisverwaltungssystem (PVS) möglich, können die Dokumente einzeln manuell in die Patientenakte eingelesen werden.

Hinweis

Die Rückführung in die Patientenakte über eine GDT-Rückantwortdatei ist hierbei nicht möglich.

Impressum | Datenschutz | Kontakt | © Thieme Compliance GmbH 2024