
Recht auf Zweitmeinung nach § 27b SGB V
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Short code: Dok26 Unit (50 Sheets)
Language: German
„Recht auf Einholung einer Zweitmeinung nach § 27b SGB V (Dok 26)“: Der Patient muss vor einer Tonsillektomie, Tonsillotomie, Hysterektomie, Cholezystektomie, Wirbelsäulenoperation, Schulterarthroskopie, Implantation einer Knieendoprothese oder eines Herzschrittmachers/Defibrillators, Verödungen am Herzen und weiteren Eingriffen über sein Recht auf Zweitmeinung informiert werden. Auf das Patientenmerkblatt des G-BA und auf die eingriffsspezifische Entscheidungshilfe des IQWiG wird hingewiesen.
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