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systemweiter Admin
Sie können Ihr Krankenhaus- oder Praxislogo in die Aufklärungsbögen einfügen. Das Logo wird auf der ersten Seite der Aufklärungsbögen ausgegeben.
Anforderungen an das Logo
Bildformat |
Ihr Logo muss als Bilddatei im Format JPEG, PNG oder BMP vorliegen. |
Empfohlene Bildgröße |
80 mm x 40 mm (Breite x Höhe) mit einer Auflösung von mindestens 150 dpi. Dies entspricht 945 x 472 Pixel bei 300 dpi. Größere Logos werden skaliert. Wir empfehlen bei größeren Logos ein Seitenverhältnis von 2:1 (Breite zu Höhe) zu verwenden, damit die Skalierung korrekt ist. |
Farbraum |
Das Logo muss im RGB-Farbraum erzeugt werden. Logos im CMYK-Farbraum werden nicht korrekt verarbeitet. |
Dateigröße |
maximal 200 KB. Größere Dateien können nicht verwendet werden, da sie die Druckgeschwindigkeit herabsetzen können. |
Wo wird das Logo angegeben?
Als Administrator können Sie das Logo an folgenden Stellen ausgeben lassen:
▪im Mandanten
Das Logo gilt für alle Nutzerprofile, die dem Mandanten untergeordnet sind. Wenn Sie nicht mit mehreren Mandanten arbeiten, geben Sie es im Mandanten default an.
▪in Nutzergruppen
Die Nutzergruppe übernimmt grundsätzlich das Logo des übergeordneten Mandanten. Es kann aber auch manuell ein anderes Logo hinterlegt werden.
Hinweis: Wenn Sie Kostenstellen verwenden, können Sie jeder Kostenstelle ein eigenes Logo zuordnen. Das Logo wird dann anstelle des im Mandanten oder Nutzerprofil angegebenen Logos ausgegeben. Informationen zu Kostenstellen finden Sie unter Kostenstellen verwalten. |
Siehe auch: