Fernaufklärung von Patienten nimmt zu: Thieme Compliance unterstützt Ärzte mit neuen Formularen zur Aufklärung per Videotelefonat
Erlangen, 22.10.2020
Digitalisierungsprozesse im Gesundheitswesen führen zu wesentlichen Veränderungen in den Klinikabläufen und der Patientenversorgung. Insbesondere die Telemedizin gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Thieme Compliance hat deshalb sein Bogensortiment um zwei neue Dokumentationsformulare zur Fernaufklärung ergänzt. Das eine dient zur Vorbereitung der Patienten auf das Videotelefonat, das andere zur Dokumentation der wesentlichen Rahmenbedingungen des Videotelefonats.
Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und auch aufgrund der besonderen Situation, die durch das Coronavirus SARS-CoV2 in der Patientenversorgung entstanden ist, erfahren die Telemedizin und insbesondere die Fernaufklärung per Videotelefonat eine zunehmende Bedeutung und Verbreitung. Der Gesetzgeber konstatiert: „Das traditionell übliche persönliche Gespräch in der Praxis des Behandelnden kann heute durch die Verwendung von Telekommunikationsmitteln ersetzt werden, ohne dass Patient und Behandelnder sich in den gleichen Räumlichkeiten aufhalten müssen. Gleiches gilt für die Aufklärungspflicht des Behandelnden gegenüber dem Patienten hinsichtlich Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken einer einwilligungsbedürftigen medizinischen Maßnahme.“ Seitens der Rechtsprechung gibt es bislang noch keine konkreten Äußerungen zur Aufklärung per Videotelefonat.
Möchte ein Arzt eine solche Fernaufklärung durchführen, ist es wichtig, dass das Videotelefonat gut vorbereitet ist, bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, und diese auch dokumentiert werden. Dafür hat Thieme Compliance zwei neue Formulare entwickelt:
Das Formular Doku 21 bietet dem Arzt die Möglichkeit, schnell und standardisiert die Gesprächsteilnehmer zu dokumentieren. Zum Beispiel können Angaben zu einer weiteren Person, die am Arzt-Patienten-Gespräch teilnimmt, und ihrem Bezug zum Patienten gemacht werden, sowie Angaben zu einem minderjährigen Patienten, den Sorgeberechtigten, einem Betreuer oder Bevollmächtigten. Im Hinblick auf minderjährige Patienten wird der Arzt darauf hingewiesen, wann eine Einwilligung beider Sorgeberechtigten erforderlich ist. Mithilfe des Formulars bestätigt der Arzt, dass der Patient über die nötigen Rahmenbedingungen der Fernaufklärung per Videotelefonat informiert wurde, und hat die Möglichkeit, gegebenenfalls spezielle Vermerke zum Verlauf des Videotelefonats vorzunehmen, zum Beispiel bei einem Abbruch wegen schlechter Bild- oder Tonqualität.
Das Formular Doku 22 informiert Patienten, aus welchen Gründen ihnen ein Videotelefonat angeboten wird und welche Voraussetzungen und generellen Rahmenbedingungen gelten. So erfährt der Patient beispielsweise, welche technischen und räumlichen Anforderungen nötig sind, dass seine Teilnahme freiwillig ist, dass das Videotelefonat gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und Vorschriften erfolgt und wie er sich auf die Fernaufklärung vorbereiten kann. Zudem wird der Patient um seine Einwilligung in die Fernaufklärung gebeten – anhand des Formulars oder in anderer Form.
Beide Dokumentationsbögen sind so allgemein gehalten, dass sie in verschiedene Workflows zur Durchführung von Videotelefonaten integriert werden können.
Die Bögen sind als Sonderdruck und digital erhältlich. Sie finden die Dokumentationsbögen hier:
Videotelefonat zur Fernaufklärung, Ärztliche Dokumentation - Doku 21
Videotelefonat zur Fernaufklärung, Patienteninformationen - Doku 22
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