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Für eine bessere Arzt-Patienten-Kommunikation: Thieme Compliance ermöglicht mit E-ConsentPro connect die frühzeitige, digitale Erfassung von Anamnesedaten


Erlangen, 09.12.2020

Digitale Gesundheitsanwendungen können Informationsprozesse und Workflows in der Patientenversorgung deutlich verbessern. Wie notwendig sie für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem sind, zeigt die Covid-19-Pandemie einmal mehr. Mit E-ConsentPro connect bietet Thieme Compliance jetzt eine neue Lösung an, mit der Patientinnen und Patienten bereits vor dem Klinikaufenthalt ihre Anamnesedaten digital erfassen und an die Klinik übermitteln können. So stehen die vorab sorgfältig zusammengestellten Daten frühzeitig im Behandlungsprozess zur Verfügung.




Eine gute Patientenversorgung fängt mit der Anamnese an. Mit der Anwendung E-ConsentPro connect bietet die Thieme Tochter mit Sitz in Erlangen eine neue Möglichkeit, die digitale Arzt-Patienten-Kommunikation zu unterstützen: Der Patient loggt sich über das Patientenportal der Klinik ein und beantwortet ganz in Ruhe und gegebenenfalls mit Unterstützung Angehöriger bereits vorab die Anamnesefragen und informiert sich über den geplanten Eingriff. Bei Bedarf kann er die entsprechenden Informationen jederzeit erneut aufrufen und weiterbearbeiten. „Das entlastet Patienten und Behandelnde gleichermaßen und erhöht zudem die Zuverlässigkeit der Angaben. Denn der Patient hat die Möglichkeit, die erforderlichen Informationen nochmal zu überprüfen – etwa nachzuschauen, wie die grünen Tabletten genau heißen, die er täglich nimmt, oder wann genau der letzte Eingriff war“, erklärt Alexander Wahl, Partnermanager bei Thieme Compliance. Mit dem Speichern werden die Angaben des Patienten automatisch strukturiert in das Klinikinformationssystem übergeben und die am Behandlungsprozess Beteiligten können direkt darauf zugreifen. Damit sind Patient und Arzt optimal auf das persönliche Aufklärungsgespräch vorbereitet, bei dem nun gezielter auf individuelle Aspekte eingegangen werden kann.

Um die relevanten Informationen beim Patienten abzufragen, können Ärzte zwischen verschiedenen Anamneseausprägungen wählen: Die fachübergreifende Anamnese (SystA) für Erwachsene unterstützt den Arzt dabei, Eingriffsrisiken frühzeitig zu erkennen, indem Patientendaten auf breiter Basis erhoben werden. Die Daten werden so abgefragt, dass vermeidbaren Komplikationen rechtzeitig im Behandlungsverlauf vorgebeugt und die Patientensicherheit somit erhöht werden kann. Beim Patienten sollen die Fragen das Bewusstsein für die eigene Krankenhistorie, besondere Dispositionen und den Allgemeinzustand schärfen. Die kompakte Anamnese (SystA_K) fragt die relevanten Informationen fachübergreifend kurz und knapp ab. Ein wertvolles Hilfsmittel bei der Erfassung von Kinderpatientendaten ist die Basisanamnese für Kinder (SystAK). Wenn bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen ein stationärer Aufenthalt geplant ist, bietet die pflegerische Anamnese (PflegeA) wertvolle Unterstützung. Sie wurde in Kooperation mit RECOM, dem Spezialisten für Produkte und Dienstleistungen in der Pflege, entwickelt und fokussiert auf Fragen zur Selbstständigkeit im Alltag und zu bestimmten Risiken. Erfasste Pflegeanamnesedaten können an RECOM GRIPS, eine digitale Arbeitsplattform zur Dokumentation im Pflegebereich, übergeben werden, so dass der Pflege frühzeitig die Informationen für eine bedarfsgerechte Versorgung zur Verfügung stehen und der stationäre Aufenthalt auch aus pflegerischer Sicht gut vorbereitet werden kann.

E-ConsentPro connect ist das neueste Modul der Software E-ConsentPro, die in ihrer mobilen Variante eine volldigitale Patientenaufklärung von der Erfassung der Anamnesedaten bis hin zur Aufklärung mit elektronischer Unterschrift und Archivierung bietet. Gesundheitseinrichtungen können damit auch eigene Dokumente – wie beispielsweise Datenschutzvereinbarungen – in den digitalen Prozess integrieren und auf einem Tablet ausfüllen und unterschreiben lassen. Die Software lässt sich direkt an das vorhandene Krankenhaus- oder Arztinformationssystem anbinden, so dass Patientendaten direkt übernommen und erfasste Informationen wieder am Patienten hinterlegt werden können.

Nicht nur die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, sondern auch das neue Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treiben die Verbreitung digitaler, prozessunterstützender Lösungen weiter voran. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz investieren Bund und Länder in die digitale Zukunft der Krankenhäuser. Kliniken können sich mit förderungsfähigen Vorhaben um Gelder aus dem Fonds bewerben, um Versorgungsprozesse vor, während und nach dem Krankenhausaufenthalt von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Als digitale Anwendung für Anamnese und Aufklärung ist „E-ConsentPro“ förderungsfähig.


 

Pressekontakt

Anne-Katrin Döbler | Bettina Ziegler
Thieme Communications

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