Anästhesie bei Kindern: Thieme Compliance integriert neue DGAI-Empfehlung für präoperative Nüchternzeiten in die Aufklärungsbögen
Erlangen, 09.09.2021
Die neue Empfehlung zur Nüchternheit von Kindern vor einer Narkose basiert auf den für Deutschland adaptierten Inhalten einer neuen Leitlinie der European Society of Anaesthesiology and Intensive Care (ESAIC). Die neuen Vorgaben sind liberaler als bisher: Kinder dürfen beispielsweise nun noch bis eine Stunde vor der Anästhesie klare Flüssigkeit trinken – statt bis zu zwei Stunden zuvor. „Das ist ein großer Fortschritt, da unnötig lange Nüchternheitszeiten das Befinden der kleinen Patienten stören und negative Auswirkungen bei der Einleitung einer Narkose haben können“, freuen sich Professor Dr. med. Ehrenfried Schindler und Professor Dr. med. Franz-Josef Kretz, Fachautoren bei Thieme Compliance und Mitglieder im Wissenschaftlichen Arbeitskreis Kinderanästhesie (WAKKA). Thieme Compliance hat die neue Empfehlung umgehend in allen bestehenden Kinderanästhesiebögen sowie im Neubogen „zur Anästhesie, Schmerzbehandlung und Überwachung von Kindern bei großen Eingriffen“ berücksichtigt.
Die präoperativen Verhaltenshinweise in den Bögen beinhalten im Kern das für gesunde Kinder als sicher empfohlene 6-4-3-1-Schema. Dieses besagt, dass die Kinder bis zu sechs Stunden vor einer Narkose noch feste Nahrung, bis zu vier Stunden zuvor Milch/Fertigmilch, drei Stunden vorher Muttermilch und eine Stunde vor dem Eingriff klare Flüssigkeit zu sich nehmen dürfen.
Mit den aktualisierten Verhaltenshinweisen zur Nüchternheit trägt Thieme Compliance den neuen DGAI-Empfehlungen Rechnung und unterstützt die Kliniken dabei, diese Vorgaben zu implementieren. Insbesondere für Zentren, in denen bereits entsprechend liberalere Nüchternzeiten praktiziert werden, sei es laut Professor Kretz und Professor Schindler eine Erleichterung, dass es keine Abweichungen mehr zwischen den ärztlichen Vorgaben und den schriftlichen Informationen in den Bögen gäbe. „Wir sind sehr zufrieden, dass längst übliche Regeln zur Nüchternheit bei Kindern in der neuen Empfehlung nun endlich verschriftlicht sind“, meint Schindler, Leiter der Sektion Kinderanästhesiologie an der Universitätsklinik Bonn.
Folgende Aufklärungsbögen hat Thieme Compliance aktualisiert: Die beiden Bögen zur Narkose und Regionalanästhesie bei Kindern (An1K und A2-6) und die beiden Bögen zur Narkose (Allgemeinanästhesie) bei Kindern (An2K und A2-4).
Als führender Systemanbieter für medizinisch und juristisch fundierte Patientenaufklärungsbögen hat Thieme Compliance außerdem den Neubogen „Anästhesie, Schmerzbehandlung und Überwachungsmaßnahmen für Herzoperationen oder andere große Eingriffe bei Kindern“ (An8K) herausgebracht. Dieser Bogen vereint nun erstmals umfassende Informationen zur Allgemeinanästhesie, zur intra- beziehungsweise postoperativen Schmerztherapie (mittels Periduralkatheter, medikamentöse Therapie) und zur Überwachung des Kindes durch invasive Maßnahmen (arterieller/zentralvenöser Katheter, transösophageale Echokardiografie (TEE), Magensonde, Blasenkatheter).
Die Bögen können unter shop.thieme-compliance.de eingesehen werden.
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